Förderung der Windenergie garantiert beständige Pachteinnahmen

Ein langfristiger Pachtvertrag sichert dem Eigentümer der Flächen, auf der Windkraftanlagen errichtet werden, ein zusätzliches Einkommen. Durch die Regelungen des EEG zur Förderung der Windenergie ist dieses Zusatzeinkommen über 20 Jahre und darüber hinaus gesichert. Sowohl landwirtschaftliche als auch forstwirtschaftliche Flächen erfahren durch die Bebauung mit einem Windpark eine Wertsteigerung, da der Ertrag aus dem Pachteinkommen in der Regel höher liegt als die sonst aus diesen Flächen erzielbaren Erträge.

 

Landwirtschaftliche Nutzflächen können auch nach Errichtung der Windkraftanlage weiter bewirtschaftet werden, da lediglich die Flächen für das Fundament und Stellfläche sowie etwaige Zufahrtsstraßen nicht weiter landwirtschaftlich benutzt werden können.

 

Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Windenergieanlage kann diese alte Anlage beim sogenannten „Repowering“ durch neue Windräder ersetzt und der Pachtvertrag verlängert werden. Kommt Repowering nicht infrage, wird der Windpark zurückgebaut und die Fläche wird in den Ausgangszustand versetzt.

 

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