Bevorstehende Änderung der Vorschriften zur Hinderniskennzeichnung

UFFENHEIM, 28.10.2014 - Die in Bearbeitung befindliche "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" soll künftig voraussichtlich auch eine bedarfsgerechte Befeuerung berücksichtigen

Dass Windenergieanlagen als Luftfahrhindernisse gelten und somit aus Sicherheitsgründen eine entsprechende Kennzeichnung bzw. „Befeuerung“ benötigen, wird von den Anwohnern häufig als störend empfunden – gerade da die nächtliche Beleuchtung im Normalfall nicht benötigt wird, da niemand im Luftraum rund um die Anlagen unterwegs ist. Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie über eine sog. bedarfsgerechte Befeuerung informiert. Dass die Befeuerung nur dann aktiviert wird, wenn sich ein Flugzeug in einem bestimmten Umkreis der Anlage nähert und die Beleuchtung ansonsten nachts ausbleiben kann, ist bei der aktuellen Rechtslage noch nicht möglich.

 

Da sich die Vorschriften zur Hinderniskennzeichnung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen) aktuell in der Überarbeitung befinden und auch Vorgaben für bedarfsgesteuerte Befeuerungssysteme beinhalten sollen, besteht künftig unter Umständen die Möglichkeit, dass sich Lösungen bieten um eine nächtliche Befeuerung zu vermindern.

 

Prinzipiell existieren drei verschiedene technische Systeme:

  • Primärradar: Radarsensoren überwachen den Luftraum so dass alle Luftfahrzeuge erfasst und unabhängig von ihrer Ausrüstung erkannt werden können. Aufgrund der komplexeren Technik und Software ist dieses System vergleichsweise teurer.
  • Passivradar: Änderungen von naheliegenden Sendern (z.B. Mobilfunk) durch Flugobjekte im Luftraum sollen erfasst und somit auf die Flugbahn geschlossen werden.
  • Transpondersysteme: Ein Radarsensor empfängt die Transpondersignale, die von Flugobjekten ausgesendet werden. Im Falle eines Objekts im relevanten Bereich wird die Befeuerung eingeschaltet

Während Primär- und Passivradarsysteme als Option für die Nachtkennzeichnung in das künftige Regelwerk voraussichtlich aufgenommen werden, ist eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung auf Transpondersignalbasis möglicherweise mittelfristig nicht oder nur eingeschränkt möglich. Um den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, versuchen Hersteller Parallelsysteme zum Transponder zu entwickeln um beispielsweise mit einer „akustischen Kamera“ die Technik so zu erweitern, dass es zu keiner Erhöhung des Risikos für die Luftfahrtteilnehmer kommt. Wir hoffen, dass sich künftig eine bezahlbare Lösung zur Abschaltung bzw. Reduzierung der Nachtbefeuerung bieten wird. Im Sinne der Anwohner verfolgen wir die Entwicklung und rechtliche Situation aufmerksam weiter und halten Sie auf dem Laufenden.

 

Die aktuell einzige Möglichkeit die Befeuerung anwohnerfreundlicher zu Gestalten wurde von uns bereits genutzt: Nordex wurde beauftragt die Anlagen bei Adelhofen/Gollachostheim sowie Bernhardswinden mit einem Sichtweitenmessgerät auszustatten, wodurch die Lichtstärke bei entsprechender Sichtweite auf 30% bis 10% reduziert werden kann. Auch der Bürgerwindpark Gollhofen-Rodheim ist mit einer solchen Option zur Lichtstärkenreduzierung ausgestattet.

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