Husumer Appell zur Bundestagswahl 2021

UFFENHEIM, 15.09.2021 - Die nächste Legislaturperiode wird klimapolitisch entscheidend werden um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Kurz vor der Bundestagswahl veröffentlichten wir mit zahlreichen Verbänden und Unternehmen der Windenergiebranche den „Husumer Appell“ mit zentralen Forderungen an die kommende Bundesregierung.

 

Husumer Appell zur Bundestagswahl 2021

Die Windbranche in Deutschland steht seit Jahren vor politischen Barrieren. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Klimaschutz jetzt mutig anzugehen und die Grünstromnachfrage für die Dekarbonisierung unserer Lebens- und Produktionsprozesse zu ermöglichen! Um die Klimaschutzziele zu erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie und zugleich Zehntausende vielfältige und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern, brauchen wir einen starken Ausbau und ein mutiges Bekenntnis der Landes- und Bundespolitik zur Windenergie in Deutschland sowie die Umsetzung folgender Maßnahmen:


1. Klimaschutz braucht Fläche!
Im Jahr 2020 sparte die Windenergie in Deutschland 100,9 Mio Tonnen Treibhausgase ein und damit mehr, als andere europäische Länder ausstoßen. Um bis 2045 klimaneutral zu werden, braucht es eine Erhöhung des Windanteils am deutschen Energiemix. Aktuell sind bundesweit 0,9 % der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen, obwohl das Flächenpotenzial deutlich mehr bietet: 8 % der Landesfläche (außerhalb von Schutzgebieten) wären für Windenergie nutzbar.


Wir fordern eine Bund-Länder-Strategie zur Ausweisung von mindestens 2 % der nutzbaren Landesfläche für die Windenergie – auch unter Berücksichtigung von Forstflächen!


2. Genehmigungshemmnisse abbauen!
Ohne die entsprechende Zahl an Genehmigungen sowie Planungssicherheit für Investoren steuert die Bundesrepublik auf eine EE-Stromlücke zu, die sich bei fehlenden Weiterbetriebsoptionen für Windenergieanlagen am Ende der bisherigen Förderdauer nochmals vergrößern dürfte.


Wir fordern den Abbau von Genehmigungshemmnissen. Die kommende Bundesregierung muss in den ersten 100 Tagen die Weichen stellen, um einen realen Kapazitätszuwachs in Höhe von 5.000 MW zu schaffen. Dafür braucht es Genehmigungen in einer Größenordnung von 7.000 Megawatt pro Jahr.


3. Repowering erleichtern!

Windenergiestandorte sind nach langjähriger Nutzung etabliert und akzeptiert. Repowering von Windenergieanlagen bietet die Möglichkeit, die Anlagenzahl zu verringern und zugleich höhere Stromerträge zu erzielen. Aus genehmigungsrechtlicher Sicht ergeben sich für diese Vorhaben aktuell kaum Erleichterungen.


Wir fordern die Voraussetzungen zur Umsetzung von Repowering-Projekten zu verbessern. Der Erhalt von Flächen, die bereits für Windenergie genutzt werden, und die zusätzliche Ausweisung von Flächen explizit für Repowering müssen in die Berichtspflichten der Länder im Kooperationsausschuss aufgenommen und umgehend bauplanungsrechtlich gesichert werden.


4. Keine pauschalen Abstandsregelungen!
Es ist wissenschaftlich belegt, dass erhöhte Abstände von Windparks zur Wohnbebauung keinen Einfluss auf die Akzeptanz haben. Pauschale Abstandsregelungen wie bspw. in Nordrhein-Westfalen oder Bayern führen zu einem faktischen Ausbaustopp der Windenergie. Dabei kann und muss jedes Bundesland einen Beitrag zur Erreichung der Ausbau- und Klimaschutzziele leisten.


Wir fordern Rechtssicherheit für alle in Kraft befindlichen Flächenpläne sowie Bestandsschutz für Projekte, die in Regionen mit in Kraft befindlichen Flächenplänen geplant werden. Pauschale Abstandsregelungen müssen abgeschafft und durch flexible Regelungen ersetzt werden.


5. Energiewende als Mitmachprojekt umsetzen!
Privatleuten und Kommunen die Möglichkeit zu bieten, die Energiewende aktiv mitzugestalten, führt nachweislich zu mehr Akzeptanz. Dazu bieten sich z. B. die direkte und informelle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Energiegenossenschaften oder Prosumer-Angebote an. Zudem können Standortgemeinden künftig durch eine Neuregelung im EEG finanziell stärker von Windparks vor Ort profitieren. Das dient der lokalen Wertschöpfung.


Wir fordern eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung von Standortgemeinden an Windparks - Länderregelungen müssen enden. Die Regelung im EEG zur Beteiligung von Kommunen in Form einer Abgabe muss klarer und verbindlicher werden.


6. Naturschutzvorgaben standardisieren!
Die Energiewende trägt wesentlich zum Natur- und Artenschutz bei. Bei jedem Verfahren zur Genehmigung von Windparks werden Naturschutzbelange berücksichtigt. Streng geschützte Naturschutzgebiete bleiben gänzlich außen vor. Und dennoch verhindern artenschutzrechtliche Einwände zahlreiche Vorhaben.


Wir fordern politische Regelungen, die angemessen zwischen Artenschutz und Klimaschutz durch Windenergie vermitteln und eine Genehmigungsfähigkeit von Windparks vereinfachen!

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